Bubble soccer Event AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anbieter

a)     Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jegliche Geschäfte und Handlungen zwischen Bubble Soccer Event powered by Sandra Minnert Fussballcamp, vertreten durch Sandra Minnert, Löwenbuschstraße 7, 61209 Echzell (Im folgenden „Anbieter“ genannt.) und einem Kunden. Der Kunde bestätigt mit der verbindlichen Buchung einer Leistung des Anbieters, von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen zu haben und erkennt diese damit voll an. Die Buchung einer Leistung des Anbieters ist nur volljährigen und unbeschränkt Geschäftsfähigen gestattet. Der Kunde als anmeldende Person, handelt als Vertreter der übrigen Teilnehmer und sorgt dafür, dass die Teilnehmer vor der Veranstaltung Kenntnis von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ggf. ergänzend geregelten Teilnahmebedingungen oder Mietbedingungen erhalten.

 

2. Ergänzungen zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen

a)     Teilnahmebedingungen an Bubble Soccer Events: Wenn Sie einen Bubble Soccer Event mit einem Eventbetreuer buchen, muss der Teilnehmer (Spieler) / bei Minderjährigen der Erziehungsberechtigte, ergänzend zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusätzlich den „Haftungsausschluss für Bubble Soccer Events“ vor Spielbeginn unterschreiben. Wenn dieser nicht vorliegt, ist eine Teilnahme nicht möglich.

b)     Anmietung der Bubble Bälle zur Selbstbetreuung / Selbstabholung: Wenn Sie die Bubble Bälle zur Selbstbetreuung / Selbstabholung mieten, gelten ergänzend zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusätzlich die Mietbedingungen „Anmietung der Bubble Bälle zur Selbstbetreuung“.


3. Angebotserstellung, Vertragsabschluss und Zahlung

a)   Die Angebote des Anbieters sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, stets freibleibend und

unverbindlich. Irrtum und Preisänderungen bleiben vorbehalten.

b)     Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das ihm übersandte Angebot schriftlich bestätigt. Dem Kunden wird sodann eine Buchungsbestätigung übersandt, welche alle gebuchten Leistungen und den Preis der Leistungen enthält. Mit Übersendung der Buchungsbestätigung durch den Anbieter an den Kunden, ist der Vertrag zustande gekommen.

c)     Der Kunde ist sodann verpflichtet, den fälligen Rechnungsbetrag per Überweisung, bis spätestens  zum Fälligkeitsdatum, zu entrichten. In der Regel bieten wir die Barzahlung vor Ort am Veranstaltungstag bei Übergabe oder Vorabüberweisung des Rechnungsbetrages bis drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn an.

d)     Ab einem Auftragswert von 800,00 Euro (Netto), wird nach Erhalt der Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 25 % des in der Buchungsbestätigung aufgeführten Endpreises fällig. Der restliche Betrag ist nach Rechnungsstellung bis drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn per Vorabüberweisung zu entrichten.

e)     Im Falle einer nicht fristgerechten Zahlung, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der Anbieter einen Auslagenersatz in Höhe von 5,00 Euro verlangen.

f)       Wenn der Kunde mit Zahlungen in Verzug kommt, so kann der Anbieter nach erfolglos eingeräumter Zahlungsfrist, den Vertrag kündigen und Schadensersatz verlangen.

g)     Wenn fällige Zahlungen des Kunden nicht erbracht wurden, besteht keine Leistungspflicht seitens des Anbieters.

h)     Aufrechnungen von Zahlungen stehen dem Kunden nur zu, sofern es sich um eine rechtskräftig festgestellte Forderung handelt.

 

4. Leistungsumfang und Leistungsänderungen

a)     Der Umfang der buchbaren Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters auf Flyern und den Internetdarstellungen der Webseite. Die Leistungsverpflichtung des Anbieters entsteht nach Vertragsschluss ausschließlich aus dem Inhalt und den aufgeführten Leistungen der Buchungsbestätigung, welche dem Kunden nach Vertragsschluss durch den Anbieter übersandt wird.

b)     Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die der Anbieter nach Vertragsabschluss für notwendig hält, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen. Insbesondere im Fall von höherer Gewalt kann eine Änderung oder Abweichung erforderlich sein.

c)     Nebenabreden und Ergänzungen, die eine Veränderung oder eine Erweiterung der vertraglich vereinbarten Leistungen nach sich ziehen, bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Anbieters.

d)     Kommt es durch eigenes Verschulden des Kunden zu einer verspäteten Anreise, begründet dies keinen Anspruch des Kunden auf entsprechende Verlängerung der gebuchten Leistung. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde ein konkretes Zeitfenster gebucht hat. Der Anbieter wird sich trotzdem bemühen, die vertraglich vereinbarte Leistung vollständig durchzuführen. Sollten hierdurch jedoch Mehrkosten entstehen, sind diese vom Kunden zu erstatten.

 

5. Durchführung der Veranstaltung an einer Wunschlocation

a)     Wenn der Kunde dem Anbieter eine Veranstaltungsörtlichkeit mitteilt, an welchem die Veranstaltung oder der Bubble Soccer Event stattfinden soll, so handelt es sich um eine Wunschlocation des Kunden.

b)     Sofern der Bubble Soccer Event an einer Wunschlocation, welche vom Kunden bestimmt wird, stattfindet, so ist allein der Kunde für die Organisation der Wunschlocation verantwortlich. Der Kunde hat sich alle gegebenenfalls notwendigen und erforderlichen Genehmigungen für die Nutzung der Wunschlocation einzuholen und tritt gegenüber Dritten als Veranstalter auf. Sofern die Veranstaltung oder der Bubble Soccer Event vor oder während der Veranstaltung wegen etwaig fehlender Genehmigung / Nutzungsrecht an der Wunschlocation abgesagt oder abgebrochen  werden muss, so haftet der Kunde für etwaig entstehende Schadens- oder sonstige Ansprüche. Gegenüber dem Anbieter sind jegliche Rückforderungen von Leistungen, Schadensersatz- und Haftungsansprüche, die sich im Zusammenhang mit der Nutzung der Wunschlocation ergeben, ausgeschlossen.

c)     Entstehen Schäden oder Störungen an der Wunschlocation, so ist der Kunde dafür verantwortlich, Abhilfe zu schaffen.

d)     Für einen Bubble Soccer Event wird ein Sportplatz, Kunstrasen, eine ebene Grünfläche, Sandfläche oder Schneefläche ab 20 x 10 Meter benötigt. Es muss bei allen Flächen in jedem Fall gewährleistet sein, dass diese frei sind von Steinen, Ästen, Glasscherben etc., da die Bubble Bälle sonst beschädigt werden können. Weiterhin ist es hilfreich, dass ein normaler 230 V Stromanschluss in max. 50 Metern Entfernung vorhanden ist, um die Bubble Bälle aufzupumpen.

e)     Der Kunde stellt sicher, dass eine reibungslose An- und Abfahrt für den Auf- und Abbau  an der Wunschlocation zur Verfügung steht. Soweit eine Sondergenehmigung für die Zufahrt zur Wunschlocation oder Zufahrtsscheine erforderlich sind, so obliegt dies dem Kunden, diese einzuholen und dem Anbieter zur Verfügung zu stellen.

f)       Eventuell anfallende Anmeldungen und Gebühren an der Wunschlocation (z.B. GEMA) liegen in der Verantwortlichkeit des Kunden und werden vom Kunden übernommen.

 

6.Rücktritt, Kündigung, Nichterscheinen

a.) Durch den Kunden

1.     Der Kunde kann von dem geschlossenen Vertrag, unter Beachtung der nachfolgenden Bedingungen, ohne Nennung eines Grundes zurücktreten. Der Rücktritt bzw. die Kündigung muss schriftlich, per Email oder auf dem Postweg an die folgende Adresse erfolgen:  Bubble Soccer Event, Sandra Minnert, Löwenbuschstraße 7, 61209 Echzell, Email: info@bubble-soccer-event.de. Bis drei Monate vor Veranstaltungsbeginn / Leistungsbeginn kann der  Kunde den Vertrag kostenlos stornieren. Im Fall des Rücktritts durch den Kunden vom Vertrag innerhalb der letzten drei Monate vor Veranstaltungsbeginn / Leistungsbeginn, stehen dem Anbieter folgende pauschale Entschädigungen zu:

§  Bei Rücktritt vom Vertrag bis 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn / Leistungsbeginn, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 Euro fällig.

§  Bei Rücktritt vom Vertrag bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn / Leistungsbeginn, werden 10 % des vereinbarten Gesamtpreises / Rechnungsbetrages fällig.

§  Bei Rücktritt vom Vertrag bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn / Leistungsbeginn, werden 25 % des vereinbarten Gesamtpreises / Rechnungsbetrages fällig.

§  Bei Rücktritt von der Buchung bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn / Leistungsbeginn, werden 40 % des Gesamtpreises / Rechnungsbetrages fällig.

§  Bei Rücktritt von der Buchung innerhalb der letzten 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn / Leistungsbeginn werden 70 % des Gesamtpreises / Rechnungsbetrages fällig.

§  Bei Rücktritt von der Buchung innerhalb der letzten zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn / Leistungsbeginn und am Veranstaltungstag werden 100 % des Gesamtpreises / Rechnungsbetrages fällig. Dies gilt auch, wenn ein gebuchter Termin nicht angetreten wird.

Im Fall des Rücktritts vom Vertrag, ist der Zugang des schriftlichen Kündigungsschreibens maßgeblich. Bei Rücktritt vom Vertrag wird die fällige Bearbeitungsgebühr bzw. Stornierungsgebühr dem Kunden in Rechnung gestellt und ist sofort zur Zahlung fällig. Etwaig bereits gezahlte Rechnungsbeträge / Anzahlungen, werden dem Kunden abzüglich der Bearbeitungsgebühr bzw. Stornierungsgebühr zurückerstattet.

2.     Bei einem Rücktritt / Stornierung von außerordentlichen Sonderleistungen und Fremdleistungen (Hotelkosten, Branding, Catering, Soccerhallen, Sportplätze, Künstler, Sonstige Leistungen von Drittanbietern) die der Kunde über den Anbieter Bubble Soccer Event gebucht hat, werden dem Kunden die tatsächlich entstandenen Kosten zum Zeitpunkt des Rücktritts in Rechnung gestellt. Diese Kosten können von den oben geltenden Rücktrittspauschalen des Anbieters abweichen und unter Umständen zu höheren Kosten führen, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

3.     Eine Absage des Kunden aus Wettergründen ist grundsätzlich nicht zulässig, wenn nach Einschätzung des Anbieters eine sichere Durchführung der Veranstaltung gewährleistet ist. Falls möglich, erhält der Kunde einen Ersatztermin vom Anbieter angeboten. 

4.     Im Fall eines Rücktritts vom Vertrag / Stornierung, sind alle Ansprüche an den Anbieter erloschen.

 

b.) Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter

1.     Sollte es während der Veranstaltung zu Einflüssen durch höhere Gewalt (Gewitter, Sturm) oder aufgrund besonderer Ereignisse (Streik, Behördliche Anordnungen) kommen, sind wir berechtigt, die Veranstaltung zu verkürzen oder abzusagen. In diesem Fall ist die Rückerstattung von nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz ausgeschlossen. Bei Absage des Anbieters vor Veranstaltungsbeginn, wird dem Kunden ein Ersatztermin angeboten.

2.     Der Kunde und die Teilnehmer der Veranstaltung stellen den Anbieter frei, bei Nichteinhaltung der Regeln und Anweisungen des Anbieters oder dessen Erfüllungsgehilfen, den Kunden von der Veranstaltung auszuschließen oder vom Vertrag zurückzutreten. Eine Rückerstattung des Leistungspreises / Teilnahmepreises wird für diesen Fall ausgeschlossen. Die Geltendmachung von etwaigen Schadensersatzansprüchen seitens des Anbieters bleibt für diesen Fall ausdrücklich vorbehalten.

 

7. Haftungsregelungen

a)     Die Teilnahme an Veranstaltungen des Anbieters und die Benutzung der Mietsachen erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung des Kunden und der Teilnehmer an der Veranstaltung. Der Kunde und die Teilnehmer sind für einen entsprechenden Versicherungsschutz selbst verantwortlich.

b) Sollte es während der Veranstaltung durch Missachtung von Anweisungen des Eventbetreuers, der Teilnahmebedingungen, Sicherheitsbestimmungen oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Unfällen kommen, übernimmt der Anbieter keine Haftung.

c)     Im Übrigen haftet der Anbieter, seine Eventbetreuer / Erfüllungsgehilfen nur dann für Schäden, die ein Teilnehmer erleidet, wenn sie auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Anbieters, seiner Eventbetreuer / Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.

d)     Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt.

e)     Alle Eventbetreuer und Trainer sind für die Durchführung der Veranstaltung geschult. Für Unfälle oder Schäden, die auf das Verschulden des Anbieters oder seiner Eventbetreuer zurück zu führen sind, besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung.

f)       Der Kunde und die Teilnehmer der Veranstaltung verpflichten sich, den Anbieter und seine Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf Schäden beruhen, welche der Teilnehmer selbst oder ein Dritter aufgrund eines schuldhaften Verhaltens hervorgerufen und / oder erlitten hat.

g)     Bei Selbstbetreuung einer Mietsache haftet der Kunde ab Übergabe der Mietsache in vollem Umfang. Jegliche Haftung des Anbieters wird ausgeschlossen.

h)     Gelten für die vom Anbieter zu erbringende Leistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder sogar ganz ausgeschlossen ist, so kann sich der Anbieter auf die gesetzlich geltende Vorschrift berufen.

i)       Keine Haftung seitens des Anbieters besteht bei Einbruch oder Diebstahl bzw. dem Verlust von Wertsachen oder Kleidung.

j)       Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass der Teilnehmer weder während der An- und Abfahrt, noch während der Veranstaltung über den Anbieter unfallversichert ist und dies nicht im Leistungsumfang einer Veranstaltung enthalten ist.

k)     Wird der Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so liegt es im eigenen Interesse des Teilnehmers alle notwendigen Schritte für eine sichere, angemessene Behandlung und / oder seinen Heimtransport zu veranlassen.

 

8. Gewährleistungsansprüche

a)     Werden vereinbarte Leistungen seitens des Anbieters nicht erbracht, so verpflichtet sich der Kunde unter Fristsetzung Abhilfe zu verlangen. Abhilfe seitens des Anbieters kann durch eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden. Für die Dauer einer nicht erbrachten vereinbarten Leistung, kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung des vereinbarten Preises verlangen. Die Herabsetzung des vereinbarten Preises tritt nicht ein, wenn der Kunde es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

b)     Bei Buchung von außerordentlichen Sonderleistungen und Fremdleistungen (Hotelunterbingung, Branding, Catering, Soccerhallen, Sportplätze, Sonstige Leistungen von Drittanbietern) haftet der Anbieter nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und in der Angebotsbeschreibung und Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Fremddienstleister bleiben hiervon unberührt.

 

9. Änderungen von Rahmendaten nach Vertragsabschluss

a)     Sofern sich nach Vertragsabschluss ein vereinbarter Treffpunkt oder die Uhrzeit ändert, ist dies grundsätzlich mit dem Anbieter abzusprechen und bis spätestens drei Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen.

b)     Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl nach Abschluss des Vertrages, ist mit dem Anbieter grundsätzlich abzusprechen und schriftlich mitzuteilen. Wenn bei Vertragsabschluss ein Preis pro Teilnehmer vereinbart wurde, so erhöht sich der Preis um die tatsächliche Teilnehmerzahl.

c)     Eine Verringerung der Teilnehmerzahl nach Abschluss des Vertrages, ist mit dem Anbieter grundsätzlich abzusprechen und schriftlich mitzuteilen, sofern ein Preis pro Teilnehmer vereinbart wurde. Bei einer Verringerung der Teilnehmerzahl von 10 % oder mehr der bei Vertragsabschluss angemeldeten Personen, berechtigt den Anbieter, eine Preisanpassung vorzunehmen.

 

10. Einsatz von Eventbetreuern

Unseren Eventbetreuern werden pro Veranstaltungstag (max. 6 Std.), drei 10-minütige Pausen gewährt. Bei längeren Einsätzen werden die Pausenzeiten entsprechend verlängert. Sofern nur ein Eventbetreuer für die Veranstaltung gebucht ist, stehen in den Pausen des Eventbetreuers die angemieteten Gegenstände für den Pausenzeitraum nicht zur Verfügung. Wenn der Kunde / Veranstalter zu diesen Zeiten eigenes Personal / Aufsichtspersonen einsetzt, übergehen alle Pflichten, insbesondere die Haftpflicht, an den Kunden / Veranstalter.l

 

11. Ausschluss von der Veranstaltung

Wenn der Teilnehmer wiederholt fahrlässig oder auch vorsätzlich gegen die Anweisungen des Eventbetreuers handelt, die Teilnahmebedingungen oder Sicherheitsbestimmungen nicht einhält oder sich und andere Teilnehmer vorsätzlich gefährdet, sind die Eventbetreuer des Anbieters berechtigt, den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung von Gebühren / Leistungspreis ist ausgeschlossen. Die Geltendmachung von etwaigen Schadensersatzansprüchen von Seiten des Anbieters bleibt für diesen Fall ausdrücklich vorbehalten.

 

12. Bilder und Filmaufnahmen

Mit der Buchung einer Leistung des Anbieters wird auch genehmigt, dass Fotos / Videos der Teilnehmer im Rahmen der Veranstaltung gefertigt werden. Die gefertigten Bildnisse und Videoaufzeichnungen des Anbieters dürfen honorarfrei verbreitet und veröffentlicht werden - auch im Internet und / oder sozialen Netzwerken - und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung.  Der Nutzung kann jederzeit in Textform (z.B.  Email oder Brief) gegenüber dem Anbieter widersprochen werden. Im Falle eines Widerspruchs werden die betroffenen Inhalte gelöscht.


13. Datenschutz

Es gelten die unter https://www.bubble-soccer-event.de/j/privacy angegebenen Kriterien zur Verwendung ihrer Daten.  

 

14. Sonstige Bestimmungen 

a)     Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen, die dem verfolgten Vertragszweck möglichst nahe kommt.

b)     Der Kunde stellt für alle Anlieferungen und Abholungen sicher, dass eine reibungslose An- und Abfahrt für den Auf- und Abbau  am Veranstaltungsort  zur Verfügung steht. Soweit eine Sondergenehmigung für die Zufahrt zum Veranstaltungsort oder Zufahrtsscheine bzw. Parkscheine erforderlich sind, so obliegt dies dem Kunden, diese einzuholen und dem Anbieter zur Verfügung zu stellen.

c)     Bei Abendveranstaltungen sorgt der Kunde / Veranstalter für ausreichende Beleuchtung.

d)     Der Kunde erlaubt dem Anbieter, ihn in die Referenzliste auf der Internetseite des Anbieters aufzunehmen. Dabei darf der Unternehmens- / Produktname genannt und das Firmenlogo eingebunden werden. Der Kunde hat jederzeit das Recht, dieser Einwilligung schriftlich zu widersprechen.

e)     Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.

f)       Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.

 

Stand: 10.01.2023

 

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